Begriffe aus der Welt der Druckluft
Druckluftlexikon - B
Betrieb von Füllanlagen
Auch für den Betrieb von Füllanlagen für Druckluftflaschen gelten die unter hier aufgeführten » Vorschriften, Verordnungen und Regeln. Ein großer Teil dieser Vorschriften müssen schon vom Hersteller des Kompressors und beim » Aufbau der Füllanlage berücksichtigt werden, ein mindestens ebenso wichtiger Teil betrifft aber auch den Betreiber der Anlage selbst.
Dazu gehört das regelmäßige Überprüfen der Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Notausschalter, elektrischer Endschalter, Enddruck-Sicherheitsventil usw., das Einhalten aller Prüf- und Wartungsintervalle einschließlich des Ölwechsels, das rechtzeitige Wechseln der Filterpatrone und die jährliche Unterweisung des Füllenden.
Da alle diese Arbeiten ein großes Verantwortungsbewußtsein voraussetzen, dürfen nur Personen über 18 Jahre eigenverantwortlich füllen. Sie müssen Sachkunde und eine genaue Kenntnis der Betriebsanleitung besitzen.
Alle Arbeiten mit und am Kompressor müssen in einem exakt geführten Logbuch aufgeführt werden.
Gefüllt werden dürfen nur Druckluftflaschen für Atemschutz- und Tauchgeräte mit dem auf der Flasche vermerkten maximalen Fülldruck von 200 bar bzw. 300 bar. Zu vermerken ist dabei, daß sich dieser Druck auf eine Temperatur von 15°C bezieht. Die Druckluftflaschen müssen einen gültigen TÜV-Stempel und eine noch nicht abgelaufene Prüffrist haben. Die Prüffristen richten sich nach dem Einsatz und dem Material der Flasche:
- Stahlflaschen: Atemschutzgerät (AG) 6 Jahre; Tauchgerät (TG) 2 Jahre
- Aluflaschen: wie Stahlflaschen, Ausnahme sind die Flaschen der Fa. Luxfer, die eine 6jährige Prüffrist haben.
- Speicherflaschen: 10 Jahre
Das Flaschenventil muß eine Bauartzulassung haben.
Um sicherzustellen, daß kein Wasser in die Flasche eingedrungen ist, muß ein Restdruck von etwa 10 bis 20 bar in der Flasche verbleiben. Restlos leergeatmete Flaschen sind zu öffnen und auf Feuchtigkeit zu kontrollieren, evtl. zu spülen und zu trocknen. Sie müssen in einem einwandfreien Zustand sein, und dürfen keinen Rostfraß oder andere Beschädigungen aufweisen. Bei einer erkennbaren Beschädigung ist die Druckluftflasche unverzüglich zu entleeren.
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