Begriffe aus der Welt der Druckluft
Druckluftlexikon - A
Atemluftflaschen
Atemluftflaschen sind in der BRD speziell für diesen Zweck gekennzeichnet.
Bei Verwendung der Flaschen für Tauchgeräte müssen die Flaschen die Aufschrift tragen: "für Tauchgeräte"; zulässige Abkürzung:
"Druckluft-TG" oder "Preßluft-TG".
Bei Verwendung der Flaschen für Atemschutzgeräte muß die Aufschrift lauten: "für Atemschutzgeräte"; zulässige Abkürzung:
"Druckluft-AG" oder "Preßluft-AG".
Diese Flaschen dürfen nur mit Atemluft gefüllt werden und keinesfalls mit einem anderen Gas. Deshalb sind auch die Anschlüsse speziell für Atemluft ausgeführt, damit keine Verwechslung möglich ist.
Die Flaschen sind vom TÜV abgenommen und unterliegen einer zweijährigen Wiederholungsprüfung.
Auf der Flaschenschulter sind folgende Daten eingestempelt:
- Festigkeitskennwert
- Kennbuchstabe für die Wärmebehandlung
- Fassungsraum
- Prüfüberdruck
- Leergewicht
- Bauartzulassung, Herkunftsland, Bauartzulassungszeichen
- Kennbuchstabe für das Land des Herstellerwerkes
- Name oder Firmenzeichen des Herstellerwerkes
- Herstellungsnummer
- Prüfzeichen des Sachverständigen
- Bezeichnung des Druckgases
- Höchstzulässiger Füllüberdruck
- Datum der erstmaligen Prüfung (Monat/Jahr)
- Prüfzeichen des Sachverständigen
- Jahr der ersten wiederkehrenden Prüfung
Oben genannte Beschriftung erfolgt nach TRG 2. (Technische Regeln Gase).
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