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Begriffe aus der Welt der Druckluft

Druckluftlexikon - A

Atemluftflaschen

Atemluftflaschen sind in der BRD speziell für diesen Zweck gekennzeichnet.
Bei Verwendung der Flaschen für Tauchgeräte müssen die Flaschen die Aufschrift tragen: "für Tauchgeräte"; zulässige Abkürzung:
"Druckluft-TG" oder "Preßluft-TG".

Bei Verwendung der Flaschen für Atemschutzgeräte muß die Aufschrift lauten: "für Atemschutzgeräte"; zulässige Abkürzung:
"Druckluft-AG" oder "Preßluft-AG".

Diese Flaschen dürfen nur mit Atemluft gefüllt werden und keinesfalls mit einem anderen Gas. Deshalb sind auch die Anschlüsse speziell für Atemluft ausgeführt, damit keine Verwechslung möglich ist.

Die Flaschen sind vom TÜV abgenommen und unterliegen einer zweijährigen Wiederholungsprüfung.

Auf der Flaschenschulter sind folgende Daten eingestempelt:

  1. Festigkeitskennwert
  2. Kennbuchstabe für die Wärmebehandlung
  3. Fassungsraum
  4. Prüfüberdruck
  5. Leergewicht
  6. Bauartzulassung, Herkunftsland, Bauartzulassungszeichen
  7. Kennbuchstabe für das Land des Herstellerwerkes
  8. Name oder Firmenzeichen des Herstellerwerkes
  9. Herstellungsnummer
  10. Prüfzeichen des Sachverständigen
  11. Bezeichnung des Druckgases
  12. Höchstzulässiger Füllüberdruck
  13. Datum der erstmaligen Prüfung (Monat/Jahr)
  14. Prüfzeichen des Sachverständigen
  15. Jahr der ersten wiederkehrenden Prüfung

Oben genannte Beschriftung erfolgt nach TRG 2. (Technische Regeln Gase).

 

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