Technische Hinweise, Druckluft-Sicherheitsvorschriften und CE-Kennzeichnung
CE-Kennzeichnung
EG-Maschinenrichtlinien 93/44/EWG
Obwohl pneumatische und elektropneumatische Komponenten in Systemen und auf Maschinen eingesetzt werden, die dieser Richtlinie unterliegen, fallen diese Komponenten nicht in diesen Bereich.
Die Maschinenrichtlinie beinhaltet auch "Sicherheitskomponenten" und die sind folgendermaßen definiert:
Eine Sicherheitskomponente ist ein Teil, das separat verkauft, speziell dafür entwickelt, hergestellt und gekennzeichnet für Sicherheitsfünktionen ist.
Standardkomponenten, die in einer Sicherheitsvorrichtung eingebaut sind, werden selbst nicht als Sicherheitskomponenten klassifiziert und müssen kein CE-Kennzeichen tragen, aber es empfiehlt sich, diese bei einer amtlichen Prüfstelle zu zertifizieren.
Kontrollpanels werden nicht als Maschine bezeichnet, da sie keine Aktuatoren beinhalten.
Das bedeutet:
Pneumatische und elektronische Komponenten dürfen nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen werden.
Maschinenbauer, die ihre Maschine "Maschinenrichtlinien-konform" deklarieren müssen, finden die notwendigen technischen Daten wie Druck, Temperatur, Spannung usw. in den entsprechenden Katalogen.
Elektromagnetische Verträglichkeit EMV 89/336/EWG
Elektropneumatische Komponenten wie Elektromagnetventile, Signalgeber, elektropneumatische Regler und Steuerungen unterliegen ursprünglich den EMV-Richtlinien. Doch die Anfügung 92/31/EEC hat die Bestimmungen abgeändert.
Die abgeänderte Richtlinie definiert nun ein "Gerät" als fertiges gebrauchsfähiges Produkt, das der Endabnehmer so als Einzelgerät in Betrieb nehmen kann.
Das bedeutet:
Daher benötigen die Rotorcomp-Bauteile keine Zertifizierung und kein CE-Kennzeichen.
Da aber die Kunden oft diese Werte benötigen, werden zur Zeit alle wichtigen Bauteile geprüft und die Werte dokumentiert.
CE-Kennzeichnung
Die nachfolgende Tabelle ist eine Zusammenfassung der Richtlinien, welche relevant sind für die Lieferung und Anwendung von Komponenten und Systemen, geliefert von Rotorcomp in Europa.
| Richtlinie |
Nummer |
Bereich |
Inkraftsetzungs-
datum |
Einfache
Druckbehälter |
87/404/EWG |
Gilt für geschweißte Druckbehälter, Druck > 0,5 bar, Inhalt: Luft oder Sticktstoff |
1. Juli 1992 |
EG-Maschinen-
richtlinie |
89/392/EWG
93/44/EWG
91/368/EWG |
Gilt für verbundene Komponenten mit beweglichen Teilen, für Hebezeug und Sicherheitsbauteile |
1. Januar 1995 |
Elektro-
magnetische Verträglichkeit |
89/336/EWG
92/31/EWG |
Die Richtlinie gilt für "Geräte" d.h. alle elektrischen und elekronischen Apparate, Anlagen und Systeme, die elektronische und/oder elektrische Bauteile enthalten und die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch diese Störungen beeinträchtigt werden kann. |
1. Januar 1995 |
Nieder-
spannungs-
richtlinie |
73/237/EWG |
Die Richtlinie gilt für "elektrische Betriebsmittel" zur Verwendung bei Nennspannungen zwischen 50 und 1000 VAC sowie 75 und 1500 VDC. |
1. Januar 1997 |
Die Richtlinie im Detail:
Die Richtlinie 93/68/EWG definiert die CE-Kennzeichnung der Produkte, die im Geltungsbereich der obengenannten Richtlinien liegen. Diese Richtlinie definiert auch Größe und Form der CE-Kennzeichnung. Es ist nicht zulässig, nach dem Inkraftsetzungsdatum Produkte ohne CE-Kennzeichnung zu liefern, wenn diese eine CE-Kennzeichnung benötigen. Es ist ebenfalls nicht zulässig, eine CE-Kennzeichung an Produkten vorzunehmen, die keiner CE-Kennzeichnung bedürfen. Darum ist es wichtig, daß die produktbegleitenden Dokumente anzeigen, welcher Richtlinie die Produkte unterliegen. Die CE-Kennzeichnung der Produkte muß vom Hersteller oder Lieferant vorgenommen werden, wenn die Produkte in den EG-Raum importiert werden.
"Einfache Druckbehälter Richtlinie" 87/404/EWG
Die Definition für einen Druckbehälter ist: Serienmäßig hergestellter, geschweißter Behälter aus Stahl oder Aluminium für die Beinhaltung von Luft oder Stickstoff mit einem Überdruck höher als 0,5 bar. Es gibt zwei Kategorien von Druckbehältern in Abhängigkeit von der gespeicherten Energie:
Kategorie A: Das Produkt von Überdruck (bar( und Volumen (l) ist > 50 bar/Liter
Kategorie B: Das Produkt von Überdruck (bar) und Volumen (l) ist > 59 bar/Liter.
Die Sicherheitsanforderungen sind:
- Kategorie A:
- Sicherheitsfreigabe
- EC-Zertifizierung oder EC-Prüfzertifikat von einer amtlich zugelassenen Prüfstelle
- CE-Kennzeichnung
- Kategorie B:
- Hergestellt nach dem aktuellen Stand der Technik im jeweiligen Herstellerland
- Keine CE-Kennzeichnung
- Alle Druckbehälter müssen gemäß der Richtlinie die folgenden technischen Angaben auf dem Produkt haben:
- Max. Arbeitsdruck in bar
- Max. und min. Arbeitstemperatur in °C
- Produktbezeichnung
- Volumen in Liter
- Herstellername
|